Viele Unternehmen schieben ihre neue Website auf, weil sie die Investition scheuen. Dabei gibt es ein Förderprogramm, das genau hier ansetzt: Über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) wird die Beratung rund um Ihren Online-Auftritt mit echtem Bundesgeld bezuschusst. Kein Kredit, nichts zurückzuzahlen. Als autorisierte BAFA-Berater kennen wir das Programm aus der täglichen Arbeit, und in diesem Artikel erklären wir es ohne Behördendeutsch.
01Was ist die BAFA-Förderung für Websites?
Wenn von der BAFA-Förderung für die Website die Rede ist, ist das Programm „Förderung unternehmerischen Know-hows“ gemeint. Es unterstützt kleine und mittlere Unternehmen dabei, sich von Experten beraten zu lassen, etwa zu Marketing, Vertrieb und Digitalisierung. Eine Website, die neue Kunden bringen soll, gehört genau in diesen Bereich: Zielgruppe, Positionierung, Aufbau und Inhalte sind Beratungsleistungen, die das Programm fördert.
Der Zuschuss ist ein direkter Zuschuss zu den Beratungskosten. Sie bekommen kein Darlehen, sondern Geld, das Sie nicht zurückzahlen.
02Wer kann die BAFA-Förderung für die Website bekommen?
Das Programm richtet sich an den Mittelstand. Grundsätzlich können folgende Unternehmen die Förderung nutzen:
- Kleine und mittlere Unternehmen nach der Definition der EU, also mit weniger als 250 Beschäftigten.
- Mit Sitz und Geschäftsbetrieb in Deutschland.
- Junge Unternehmen und etablierte Betriebe, vom Handwerksbetrieb über Kanzleien und Praxen bis zu Coaches und Dienstleistern.
- Freiberufler und Selbstständige, sofern sie unternehmerisch tätig sind.
Einige Branchen und Sonderfälle sind ausgeschlossen. Ob Ihr Unternehmen förderfähig ist, prüfen wir im kostenlosen Erstgespräch, bevor Kosten entstehen.
03Wie hoch ist der Zuschuss?
Die Höhe des Zuschusses hängt vom Sitz Ihres Unternehmens ab. Je nach Bundesland übernimmt der Staat 50 oder 80 % der förderfähigen Beratungskosten. Gefördert werden pro Unternehmen bis zu zwei Beratungen mit jeweils bis zu 3.500 € förderfähigen Kosten.
| Eckdaten | BAFA-Förderung unternehmerischen Know-hows |
|---|---|
| Art | Zuschuss, kein Kredit, nichts zurückzuzahlen |
| Zuschuss | 50 oder 80 % je nach Bundesland |
| Förderfähige Kosten | bis zu 3.500 € pro Beratung |
| Anzahl | bis zu zwei Beratungen pro Unternehmen |
| Antrag | vor Beginn der Beratung |
| Abwicklung | über einen beim BAFA autorisierten Berater |
Ein Beispiel: Bei förderfähigen Beratungskosten von 3.500 € und einem Zuschuss von 80 % übernimmt der Staat 2.800 €. Bei zwei Beratungen verdoppelt sich der mögliche Zuschuss. Wie viel das für Ihr Projekt konkret bedeutet, zeigt der Förderrechner auf unserer Startseite in wenigen Sekunden, ohne Anmeldung.
04Was wird bei der Website gefördert?
Gefördert wird die Beratung, also die Arbeit, die aus einer Website einen Vertriebskanal macht. Dazu gehören zum Beispiel:
Strategie & Positionierung
Wer ist Ihre Zielgruppe, was unterscheidet Sie vom Wettbewerb, welche Leistungen sollen mehr Anfragen bringen?
Marketing & Vertrieb online
Wie führt die Website Besucher zur Anfrage, welche Inhalte überzeugen, wie wird die Seite bei Google gefunden?
Inhalte & Struktur
Seitenaufbau, Botschaften und Texte, abgeleitet aus Zielgruppe und Suchverhalten Ihrer Kunden.
Digitalisierung
Abläufe wie Terminbuchung, Anfrageformulare oder Bewerbungen, die Ihrem Team Arbeit abnehmen.
Bei uns sind Beratung, Design und Umsetzung aus einem Guss. Welcher Teil Ihres Projekts in die Förderung fällt, klären wir vorab transparent mit Ihnen.
Kundenstimmen im Video ansehen
05Für wen sich die Förderung besonders lohnt
Die Förderung passt zu fast jedem Betrieb, der über seine Website mehr Kunden gewinnen will. Besonders oft nutzen sie:
- Handwerksbetriebe, die Aufträge und Bewerbungen über die Website gewinnen wollen. Was dort wichtig ist, steht im Artikel Website für Handwerker.
- Coaches und Berater, deren Website das Erstgespräch vorbereiten soll, siehe Website für Coaches.
- Kanzleien und Praxen, die Abläufe erklären und Termine digital vergeben wollen.
- Dienstleister im B2B, deren Angebot erklärungsbedürftig ist und online endlich verständlich werden soll.
Auch wer eine bestehende Website neu aufstellen will, kann gefördert werden. Worauf es dabei ankommt, lesen Sie im Artikel zum Website-Relaunch.
06So läuft der Antrag ab
Den Antrag stellen nicht Sie allein gegen die Bürokratie. Als autorisierte BAFA-Berater übernehmen wir die Abwicklung inklusive Nachweisen und Fristen. Der Weg sieht so aus:
- Kostenloses ErstgesprächWir klären Ihr Ziel und prüfen, ob und in welcher Höhe Ihr Unternehmen förderfähig ist.
- Antrag vor dem StartDer Antrag wird gestellt, bevor die Beratung beginnt. Diese Reihenfolge ist Pflicht.
- Beratung und UmsetzungWir erarbeiten mit Ihnen Strategie, Struktur und Inhalte und setzen die Website um.
- Bericht und NachweiseNach der Beratung entsteht ein Beratungsbericht. Zusammen mit Rechnung und Zahlungsnachweis wird er beim BAFA eingereicht.
- AuszahlungNach der Prüfung zahlt das BAFA den Zuschuss direkt an Ihr Unternehmen aus.
07Diese Unterlagen werden gebraucht
Damit der Antrag zügig durchgeht, sollten einige Angaben bereitliegen. Den Großteil erledigen wir mit Ihnen gemeinsam:
- Unternehmensdaten: Rechtsform, Gründungsdatum, Anschrift, Zahl der Beschäftigten, Umsatz oder Bilanzsumme.
- De-minimis-Erklärung: Die Förderung ist eine sogenannte De-minimis-Beihilfe. Erhaltene Förderungen der letzten Jahre werden deshalb angegeben.
- Bankverbindung für die Auszahlung des Zuschusses.
- Nach der Beratung: Beratungsbericht, Rechnung und Nachweis über die Zahlung.
08Fehler, die die Förderung kosten
Die meisten abgelehnten Anträge scheitern nicht am Unternehmen, sondern an Formalien. Diese Punkte sollten Sie kennen:
✕So geht die Förderung verloren
- Zu früh angefangen: Vertrag unterschrieben oder Projekt gestartet, bevor der Antrag gestellt ist
- Berater ohne Zulassung beauftragt
- Unvollständige Nachweise oder ein dünner Beratungsbericht
- Fristen verpasst bei Beratung und Verwendungsnachweis
- Förderung nicht genutzt, weil der Anspruch unbekannt ist
✓So sichern Sie Ihren Zuschuss
- Erst den Antrag stellen, dann die Beratung beginnen
- Nur mit Beratern arbeiten, die beim BAFA registriert sind
- Bericht, Rechnung und Zahlungsnachweis vollständig einreichen
- Feste Zeiträume von Anfang an einplanen
- Den Anspruch früh im Erstgespräch prüfen lassen
Wer zu früh startet, verliert den Anspruch. Fehlende Unterlagen verzögern die Auszahlung oder verhindern sie. Und der häufigste Fehler von allen: Viele Unternehmen wissen gar nicht, dass sie Anspruch haben.
09Warum ein autorisierter BAFA-Berater den Unterschied macht
Die Förderung ist an zugelassene Berater gebunden. Wer eine Website ohne einen solchen Partner umsetzt, kann den Zuschuss für die Beratung nicht nutzen. Wir sind offiziell beim BAFA autorisiert und verbinden beides: die Förderung und eine Website, die nicht nur gut aussieht, sondern Anfragen bringt.
- Förderfähigkeit kostenlos geprüft, direkt im Erstgespräch.
- Antrag komplett von uns, inklusive Nachweisen und Fristen.
- Eine Website mit Plan: Zielgruppe, Texte, Design und SEO ab Tag 1, aus einer Hand.
Was eine Website insgesamt kostet und wie sich die Förderung auf Ihren Eigenanteil auswirkt, lesen Sie im Artikel Was kostet eine Website?. Den ganzen Projektablauf erklärt Website erstellen lassen.
Fazit
Die BAFA-Förderung macht eine professionelle Website für viele kleine und mittlere Unternehmen deutlich leichter finanzierbar: je nach Bundesland 50 oder 80 % Zuschuss auf die Beratung, kein Kredit, nichts zurückzuzahlen. Entscheidend sind die richtige Reihenfolge, vollständige Nachweise und ein autorisierter Berater. Genau das übernehmen wir für Sie, zusammen mit einer Website, die neue Kunden bringt.











