Allgemeine Geschäftsbedingungen
der Unmatched Media GbR für Verträge mit Unternehmern
Stand: 30. September 2026
§ 1 Geltungsbereich
- Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen der Unmatched Media GbR, Alt-Möllner-Straße 37-42, Gebäude B, 23879 Mölln („Agentur“), und ihren Kunden über Leistungen in den Bereichen Webdesign, Webentwicklung, Suchmaschinenoptimierung (SEO), Content-Erstellung, Online-Marketing, Softwareentwicklung, Grafikdesign sowie Pflege und Betreuung.
- Die Agentur schließt Verträge ausschließlich mit Unternehmern im Sinne von § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Mit Verbrauchern werden keine Verträge geschlossen.
- Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn die Agentur ihnen ausdrücklich in Textform zustimmt. Das gilt auch, wenn die Agentur in Kenntnis solcher Bedingungen Leistungen erbringt.
- Individuelle Vereinbarungen, insbesondere im Angebot, haben Vorrang vor diesen AGB (§ 305b BGB).
§ 2 Vertragsschluss
- Darstellungen auf der Webseite, Erstgespräche und Ergebnisse des Webseiten-Checks sind unverbindlich und kein Angebot.
- Die Agentur erstellt ein individuelles Angebot in Textform. Es ist 30 Tage gültig, sofern darin nichts anderes steht.
- Der Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde das Angebot in Textform (z. B. per E-Mail oder digitaler Unterschrift) annimmt oder die Agentur nach Auftragserteilung mit der Leistung beginnt.
§ 3 Leistungsumfang
- Der Leistungsumfang ergibt sich abschließend aus dem Angebot. Zusätzliche Leistungen werden gesondert vergütet.
- Die Erstellung einer Webseite, Landingpage, Grafik oder Software ist ein Werkvertrag. SEO-Betreuung, Content-Erstellung im Rahmen laufender Betreuung, Beratung sowie Pflege und Wartung sind Dienstleistungen, sofern im Angebot nichts anderes vereinbart ist.
- Die Agentur schuldet keinen wirtschaftlichen Erfolg, insbesondere keine bestimmte Zahl an Besuchern, Anfragen, Umsätzen oder Platzierungen in Suchmaschinen oder KI-Antworten. Eine Ausnahme gilt nur für eine ausdrücklich vereinbarte Ranking-Garantie nach § 9.
- Die Agentur darf zur Leistungserbringung sorgfältig ausgewählte Subunternehmer und Freelancer einsetzen. Sie bleibt gegenüber dem Kunden verantwortlich.
- Die Agentur erbringt keine Rechtsberatung. Rechtstexte (Impressum, Datenschutzerklärung, AGB, Einwilligungslösungen) werden nur technisch eingebunden. Hinweise der Agentur auf mögliche rechtliche Probleme ersetzen keine anwaltliche Prüfung.
§ 4 Mitwirkungspflichten des Kunden
- Der Kunde stellt alle für die Leistung nötigen Inhalte, Informationen, Zugänge und Freigaben rechtzeitig und vollständig in einem gängigen digitalen Format bereit, z. B. Texte, Bilder, Logos und Zugangsdaten zu Hosting und Domain.
- Freigaben und Feedback erteilt der Kunde innerhalb von 5 Werktagen nach Anfrage.
- Verzögert sich das Projekt, weil der Kunde nicht mitwirkt, verschieben sich vereinbarte Termine entsprechend. Ruht das Projekt aus diesem Grund länger als 60 Tage, darf die Agentur die bis dahin erbrachten Leistungen abrechnen.
- Der Kunde versichert, dass er an allen von ihm gelieferten Inhalten die nötigen Rechte hat und dass diese nicht gegen geltendes Recht verstoßen. Er stellt die Agentur von Ansprüchen Dritter frei, die aus diesen Inhalten entstehen, einschließlich angemessener Kosten der Rechtsverteidigung. Das gilt nicht, soweit der Kunde die Rechtsverletzung nicht zu vertreten hat.
- Der Kunde ist für die rechtliche Zulässigkeit seiner Webseite verantwortlich, insbesondere für Rechtstexte, Werbeaussagen und Einwilligungen.
§ 5 Korrekturen und Änderungswünsche
- Im Preis enthalten sind die im Angebot genannten Korrekturschleifen, sonst zwei Korrekturschleifen je Projektphase.
- Änderungswünsche, die über den vereinbarten Umfang hinausgehen oder bereits freigegebene Ergebnisse betreffen, rechnet die Agentur nach Aufwand ab. Umfang und Vergütung werden vorher in Textform vereinbart.
§ 6 Abnahme
- Werkleistungen nimmt der Kunde nach Fertigstellung ab. Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.
- Die Leistung gilt als abgenommen, wenn der Kunde sie nicht innerhalb von 10 Werktagen nach Mitteilung der Fertigstellung unter Angabe mindestens eines Mangels ablehnt. Auf diese Folge weist die Agentur in der Fertigstellungsmitteilung hin (§ 640 Abs. 2 BGB).
- Die Veröffentlichung (Livegang) der Webseite auf Wunsch oder mit Zustimmung des Kunden gilt als Abnahme.
§ 7 Vergütung und Zahlung
- Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
- Soweit im Angebot nichts anderes vereinbart ist, werden 50 % der Vergütung bei Auftragserteilung und der Rest bei Abnahme fällig. Laufende Leistungen werden monatlich im Voraus abgerechnet.
- Rechnungen sind innerhalb von 5 Werktagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar, sofern im Angebot oder in der Rechnung nichts anderes angegeben ist. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Regelungen (§§ 286, 288 BGB).
- Bei Zahlungsverzug darf die Agentur weitere Leistungen zurückhalten, bis die offenen Beträge bezahlt sind.
- Der Kunde darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.
§ 8 Fördermittel
- Soweit vereinbart, unterstützt die Agentur den Kunden bei der Beantragung öffentlicher Fördermittel, z. B. beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Antragsteller und für die Richtigkeit seiner Angaben verantwortlich ist der Kunde.
- Die Entscheidung über eine Förderung trifft allein die Förderstelle. Die Agentur schuldet keine Bewilligung und keine bestimmte Förderhöhe, sofern sie dies nicht ausdrücklich in Textform zusagt.
- Soll eine Leistung gefördert werden, kommt der Vertrag über diese Leistung erst zustande, wenn der Kunde der Agentur die Bewilligung der Förderung in Textform mitgeteilt hat. Vorher erbringt die Agentur keine vergütungspflichtigen Leistungen, die Gegenstand der Förderung sind, sofern im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist.
- Wird die Förderung nicht oder nur teilweise bewilligt, entscheidet der Kunde frei, ob er den Auftrag dennoch erteilt.
- Nach Vertragsschluss ist die Vergütung der Agentur unabhängig davon fällig, in welcher Höhe eine Förderung tatsächlich ausgezahlt wird.
§ 9 Ranking-Garantie
- Eine Garantie für Platzierungen in Suchmaschinen gilt nur, wenn sie im Angebot ausdrücklich als „Ranking-Garantie“ vereinbart ist. Dort werden die Suchbegriffe, die Suchmaschine (z. B. google.de), Standort und Gerät (Desktop oder Mobil), die angestrebte Platzierung, der Zeitraum und die Messmethode festgelegt.
- Die Garantie setzt voraus, dass der Kunde seine Mitwirkungspflichten erfüllt und während der Laufzeit keine Veränderungen an Inhalten, Struktur oder Technik der Webseite vornimmt oder vornehmen lässt, die sich auf das Ranking auswirken können, ohne sich vorher mit der Agentur abzustimmen.
- Wird die garantierte Platzierung im vereinbarten Zeitraum nicht erreicht, setzt die Agentur die vereinbarten SEO-Leistungen ohne weitere Vergütung fort, bis die garantierte Platzierung erreicht ist. Weitergehende Ansprüche nach § 14 bleiben unberührt.
§ 10 Laufende Leistungen (Pflege, SEO, Content)
- Verträge über laufende Leistungen haben eine Mindestlaufzeit laut Angebot, sonst 3 Monate. Danach verlängern sie sich jeweils um einen Monat, wenn sie nicht mit einer Frist von einem Monat zum Laufzeitende gekündigt werden.
- Kündigungen bedürfen der Textform. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
- Nicht genutzte Kontingente (z. B. Stunden oder Artikel) verfallen am Monatsende, sofern nichts anderes vereinbart ist.
§ 11 Nutzungsrechte
- Nach vollständiger Zahlung erhält der Kunde an den für ihn erstellten Arbeitsergebnissen ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht für den vertraglich vorgesehenen Zweck. Bis dahin ist die Nutzung nur widerruflich gestattet.
- Entwürfe, die nicht umgesetzt wurden, Quellcode und offene Arbeitsdateien (z. B. Figma-Dateien) werden nur übergeben, wenn dies vereinbart ist.
- Für Bestandteile Dritter (z. B. Open-Source-Software, Schriften, Stockfotos, Plugins) gelten deren Lizenzbedingungen. Laufende Lizenzkosten trägt der Kunde, sofern nichts anderes vereinbart ist.
- Die Agentur darf das Projekt mit Namen und Logo des Kunden als Referenz auf ihrer Webseite und in Werbematerialien nennen und einen dezenten Hinweis im Footer der Webseite setzen. Der Kunde kann dem jederzeit in Textform widersprechen.
§ 12 Leistungen Dritter, Hosting
Vermittelt die Agentur Leistungen Dritter wie Hosting, Domains, Terminbuchungs- oder Newsletter-Tools, kommt der Vertrag darüber direkt zwischen Kunde und Drittanbieter zustande, sofern nichts anderes vereinbart ist. Für Ausfälle und Änderungen dieser Dienste haftet die Agentur nicht, es sei denn, sie hat sie zu vertreten.
§ 13 Mängelrechte
- Bei Mängeln hat die Agentur zunächst das Recht zur Nacherfüllung nach ihrer Wahl, durch Beseitigung des Mangels oder Neuherstellung.
- Mängelansprüche verjähren in einem Jahr ab Abnahme. Das gilt nicht bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, arglistigem Verschweigen eines Mangels, Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit und für übernommene Garantien.
- Kein Mangel liegt vor, wenn ein Fehler auf Änderungen des Kunden oder Dritter, auf Updates von Browsern, Betriebssystemen oder Diensten Dritter nach der Abnahme oder auf Änderungen an Suchmaschinen-Algorithmen zurückgeht.
§ 14 Haftung
- Die Agentur haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz und im Umfang einer übernommenen Garantie.
- Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Wesentlich sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
- Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
- Der Kunde ist für eine regelmäßige Sicherung seiner Daten verantwortlich, sofern die Datensicherung nicht als Leistung vereinbart ist. Bei Datenverlust haftet die Agentur nur für den Aufwand, der bei ordnungsgemäßer Sicherung zur Wiederherstellung nötig gewesen wäre.
- Diese Beschränkungen gelten auch zugunsten der Gesellschafter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen der Agentur.
§ 15 Datenschutz und Auftragsverarbeitung
Verarbeitet die Agentur im Auftrag des Kunden personenbezogene Daten, z. B. bei Pflege, Hosting oder der Betreuung von Kontaktformularen, schließen die Parteien einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO. Informationen zur Datenverarbeitung durch die Agentur finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
§ 16 Vertraulichkeit
Beide Parteien behandeln alle nicht öffentlichen Informationen der anderen Partei, die sie im Rahmen der Zusammenarbeit erhalten, vertraulich, insbesondere Zugangsdaten und Geschäftszahlen. Diese Pflicht gilt über das Vertragsende hinaus.
§ 17 Schlussbestimmungen
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
- Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz der Agentur in Mölln. Die Agentur darf den Kunden auch an seinem allgemeinen Gerichtsstand verklagen.
- Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Textform.
- Ist eine Bestimmung dieser AGB unwirksam, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Es gelten dann die gesetzlichen Vorschriften (§ 306 BGB).